BVSteuerstrafrecht
e.V.

Über uns

Im Jahr 2013 boten die Fachseminare von Fürstenberg in Zusammenarbeit mit der DeutschenAnwaltAkademie erstmalig einen Zertifizierungslehrgang für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen für Steuerstrafrecht an. Bis dahin und bis heute gibt es bekanntlich eine Fachanwaltsqualifizierung für Steuerrecht und auch eine für Strafrecht, nicht aber für Steuerstrafrecht. Nur wenige Experten konzentrierten oder konzentrieren sich jedoch auf das Steuerstrafrecht als eigene Disziplin. So kam es, dass sich der Teilnehmerkreis des erstens Lehrgang aus überproportional im Steuerrecht und / oder (Steuer-)Strafrecht spezialisierten und erfahrenen Kollegen und Kolleginnen zusammensetzte. Die Teilnehmer stießen auf ein hervorragend qualifiziertes, engagiertes und erfahrenes Dozententeam aus Rechtsanwälten, Professoren, Verwaltungsbeamten und Richtern der Straf- und Finanzrechtsprechung.  Die 5 Unterrichtseinheiten an 15 Tagen mit insgesamt 100 Stunden in Köln wirkten so inspirierend, dass sich aus diesem Lehrgang heraus fachliche und persönliche Verbindungen ergeben haben, die über das Lehrgangsende hinaus im April 2014 eine erfreuliche Beständigkeit entwickelt haben.

Neun Lehrgangsteilnehmer haben am 13. Februar 2014 in Köln die Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V. - BVSteuerstrafrecht" gegründet. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Die Verwaltungsanschrift ist aktuell in Braunschweig. Die Mitglieder des Vereins sind über das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus teilweise auch im Ausland berufsansässig und tätig.

Vom ersten Tag des Lehrgangs bis heute helfen und unterstützen sich die Mitglieder des Vereins in Aufgabenstellungen ihrer beruflichen und fachlichen Tätigkeit. Vor der COVID-19 Pandemie traf man sich unter anderem an den Vorabenden der jährlichen steuerstrafrechtlichen Fachveranstaltungen und nutzte meistens den Rahmen der IWW-Veranstaltung in Düsseldorf zur ordentlichen Mitgliederversammlung. Zugleich wurde der Veranstaltungsrahmen zum Austausch mit den Dozenten und Fachexperten sowie den Fachveranstaltern genutzt. Der Otto-Schmidt Verlag organisierte in einem der Jahre eine sehr gelungene Alumni-Veranstaltung für Absolventenjahrgänge der Zertifizierungskurse. Darüber hinaus ergaben sich regelmäßige weitere Möglichkeiten des fachlichen Austausches, zum Beispiel im Rahmen der Veranstaltungen des Wormser Steuerstrafrechts-Dialogs der Hochschule Worms.

Einige Mitglieder der BVSteuerstrafrecht gehören zugleich der WISTEV an. Auch darüber ergeben sich gute Möglichkeiten des fachlichen Austauschs.


Am 19. und 20. Mai 2022 hat die BVSteuerstrafrecht nach Überwindung der COVID-Einschränkungen das 3. Stuttgarter Symposium SteuerStrafrecht durchführen können. Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf das hier eingestellte Programm der Veranstaltung  3. Stuttgarter Symposium SteuerStrafrecht.

Aktuell verfügt die BVSteuerstrafrecht über 18 Mitglieder. Der Verein hat im Laufe der Jahre keine aktive Mitgliederwerbung betrieben. Gleichwohl ist der Verein jederzeit offen für interessierte und qualifizierte Neumitglieder gemäß den durch die Satzung vorgezeichneten Möglichkeiten. Wir freuen uns über jeden entsprechenden Interessenten, bzw. jede Interessentin. Gerne machen wir in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass wir in § 3 Nr. 2 der Satzung bewusst eine Öffnungsklausel verankert haben, die es uns ermöglicht, nicht nur zertifizierte Anwälte oder Berater aufzunehmen, sondern auch weitere ausgewiesene Experten im Steuerstrafrecht.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag von 350,00 Euro erscheint vordergründig höher als bei anderen ähnlichen Fachorganisationen.  Die Beitragsbemessung trägt jedoch dem Umstand Rechnung, dass wir zunächst bewusst mit einer übersichtlichen Anzahl von Mitgliedern angetreten waren und dass wir die Beiträge bislang stets in die fachlich hochkarätigen Symposien-Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl investiert haben. Dies erklärt zugleich, warum wir bislang bewusst davon abgesehen haben, eine Anerkennung als gemeinnützig anzustreben und bislang den Charakter eines klassischen Idealvereins pflegen.

Die weitere Entwicklung der BVSteuerstrafrecht ist offen. Wir haben uns entschlossen, mit einer zunächst bescheidenen Internetpräsenz Online zu gehen. Sie mag dazu beitragen, den weiteren fachlichen Austausch mit zusätzlichen Möglichkeiten zu erweitern. Möglicherweise lassen sich damit auch neue Entwicklungsperspektiven initiieren. All dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Steuerstrafrecht mehr denn je in Bewegung ist. Deshalb mögen Foren und Beiträge zum fachlichen Austausch aus den verschiedenen Perspektiven der Finanzverwaltung, der Gesetzgebung, der Finanz- und Strafrechtsjustiz und der steuerstrafrechtlichen Berater allen Beteiligten hilfreich sein.

 Freundliche Grüße

Ihr Paul Weise

Dr. Paul-Frank Weise
Präsident der BVSteuerstrafrecht